Professioneller Datenschutz für Ihr Unternehmen
Externer Datenschutzbeauftragter und Hinweisgeberschutzstelle – rechtssicher und zuverlässig vom Berliner Datenschutzkontor
Berliner Datenschutzkontor
Das Berliner Datenschutzkontor ist eine Marke der BJM-Solutions UG und bietet professionelle Datenschutzdienstleistungen für Unternehmen jeder Größe. Wir vereinen rechtliche Expertise mit praktischer Erfahrung, um Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für alle Datenschutzanforderungen zu bieten.
RA Kaspar-Ludwig Stolzenhain
LL.M. oec
Rechtsanwalt Kaspar-Ludwig Stolzenhain
LL.M. oec – Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Mit fundiertem IT-Hintergrund und über 18 Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt verbindet RA Stolzenhain technisches Verständnis mit juristischer Expertise. Er berät Unternehmen umfassend zu allen Fragen des Datenschutzrechts, der DSGVO-Compliance und der KI-Verordnung.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht kennt er die besonderen Anforderungen von Unternehmen und bietet praxisnahe, wirtschaftlich orientierte Lösungen.
Externer Datenschutzbeauftragter
DSGVO-konform und rechtssicher
Rechtsgrundlage: EU-DSGVO
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt in bestimmten Fällen die Benennung eines Datenschutzbeauftragten vor. Ein lückenhafter Datenschutz kann schwerwiegende Folgen haben. Verstöße gegen die DSGVO werden mit hohen Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro geahndet.
Als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir die volle Verantwortung für Ihren Datenschutz. Sie profitieren von unserer Expertise ohne den Aufwand einer internen Stelle.
Unsere Leistungen
- Rechtssichere Unterrichtung und Beratung in allen Datenschutzfragen
- Überprüfung und Entwicklung eines individuellen Datenschutzkonzeptes
- Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzung
- Kommunikation mit Behörden und Beschwerdeführern
- Schulung Ihrer Mitarbeiter zum Thema Datenschutz
- Erstellung und Pflege des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
- Regelmäßige Datenschutz-Audits und Berichte
Unsere Leistungen
- Erstprüfung eines Hinweises durch einen Rechtsanwalt
- Information der Geschäftsführung über relevante Meldungen
- Begleitung der internen Untersuchung
- DSGVO-konforme Dokumentation im Hinweissystem
- Anonyme Meldemöglichkeit für Mitarbeiter
- Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nach HinSchG
Hinweisgeberschutzstelle
Gesetzlich verpflichtend ab 50 Mitarbeitern
Rechtsgrundlage: HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz)
Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sind seit Juli 2023 gesetzlich verpflichtet, anonyme Meldewege für Whistleblower einzurichten. Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz können mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro belegt werden.
Mit unserer externen Hinweisgeberschutzstelle erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen. Wir bieten einen sicheren, anonymen Meldekanal und übernehmen die rechtskonforme Bearbeitung aller eingehenden Hinweise.
Im KI-Enterprise Paket inklusive!
Externer Datenschutzbeauftragter + Whistleblower-Stelle + alle weiteren Enterprise-Features für maximale Compliance-Sicherheit.
Häufig gestellte Fragen
Der Online-Kurs dauert ca. 2–3 Tage (16–24h) und gliedert sich in 5 Lernmodule mit 34 Themen und 145 Lerneinheiten: (1) EU-KI-Act Überblick & Schnelleinstieg für KMUs, (2) Recht & Compliance-Prozesse, (3) Datenstrategie & Datensicherheit, (4) Ethik, Gesellschaft & Mitarbeitende, (5) Implementierung & Change-Management. Wissenstests nach jedem Modul zur Lernkontrolle sowie eine Abschlussprüfung mit 30 Multiple-Choice-Fragen (ca. 30–45 Minuten, Bestehensquote 80%). Der Kurs ist vollständig online und flexibel absolvierbar – Sie können jederzeit pausieren und später weitermachen.
Datenschutz ist Chefsache
Lassen Sie sich unverbindlich beraten und erfahren Sie, wie wir Ihr Unternehmen rechtssicher aufstellen können.

